Neue Satzung für die Kindertagespflege/ Bezahlung muss weiter verbessert werden

Die Arbeit von Tagesmüttern wurde nach langwieriger Diskussion auf eine neue Grundlage gestellt. Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete eine neue Satzung zur Förderung der Kindertagespflege.

Die wesentlichen Veränderungen betreffen die Vermittlung und die Betreuungszeiten für Tagespflegekinder, die Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Mitteilungspflichten und nicht zuletzt das Kindertagespflegeentgelt. Bei den Betreuungszeiten wird der für das Kind notwendige Bedarf noch stärker berücksichtigt und das Verfahren wird insgesamt transparenter. „Insgesamt bringt die neue Satzung Verbesserungen für Eltern, Kinder und Tagesmütter. Leider bleibt die Neuausrichtung bei der Bezahlung und der Weiterzahlung bei der Vergütung im Krankheitsfall weit hinter den Möglichkeiten der Stadt zurück“, so SPD-Ratsfrau Katrin Härtl.

Die neue Regelung sieht vor, dass sich die laufende Geldleistung von 5,00 € pro Stunde ab dem 1. August 2018 pauschal um 1,5% erhöht. Und bei der Regelung im Krankheitsfall bleibt es dabei, dass Tagesmütter nur fünf Krankheitstage weiter vergütet bekommen. Die SPD hatte Anfang des Jahres beantragt, die Geldleistung ab dem 1. August 2018 von derzeit 5,00 € pro

SPD-Ratsfrau Katrin Härtl

Stunde auf 5,50 € zu erhöhen und die Weiterzahlung der Vergütung im Krankheitsfall von derzeit 5 auf 10 Tage anzuheben. „Wir sind mit diesem Antrag am Widerstand der CDU gescheitert. Es ist bis heute nicht klar, warum sich die CDU gegen eine wesentliche Verbesserung der Bezahlung von Tagesmüttern wehrt. Wir werden uns jedenfalls weiter für eine solche Verbesserung einsetzen“, so Härtl.

In den abschließenden Beratungen konnte die SPD zwei weitere Forderungen durchsetzen. Beim Essensgeld wird es keine Verschlechterung der jetzigen Situation geben und die Krankheitstage des Kindes werden nicht mehr der Tagesmutter in Abzug gebracht. Die alte Satzung sah vor, dass Krankheitstage des Kindes nur in Abzug gebracht werden, wenn sie 10 Betreuungstage im Jahr überschreiten. „Für die Krankheitstage eines Kindes kann die Tagesmutter in der Regel nichts. Warum sollte sie hierfür weiter finanziell bestraft werden? Das hat sich jetzt mit der Zustimmung zu unserem Antrag erledigt“, ergänzt die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Silvia Lemmer (SPD).

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