Vermietung des Löhrerhofes bleibt weiter undurchsichtig

Die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Rahmen der Vermietung des Löhrerhofes an den Naturpark Rheinland lässt weiterhin einige Fragen offen. Im März diesen Jahres war im Kulturausschuss in einer Mitteilungsvorlage noch von einem Zuschuss von 25.000 € die Rede. Eine Beteiligung des Ausschusses war nicht vorgesehen. In einem Schreiben forderte die SPD-Fraktion danach den Bürgermeister auf, die Sachlage aufzuklären.

„ Wir wollten vom Bürgermeister wissen, wie es sein kann, dass langfristige Verträge mit finanziellen Konsequenzen für die Stadt unterzeichnet werden, ohne die zuständigen Gremien einzubeziehen. Der Kulturausschuss hätte nach unserem Verständnis der zuständigen Richtlinien darüber beschließen müssen“, so die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Margit Reisewitz.

Zur letzten Sitzung des Finanzausschuss wurde dann den Mitgliedern eine außerplanmäßige Auszahlung zum Produktkonto „Investitionskostenzuschuss Löhrerhof“ in Höhe von 15.500 € und eine überplanmäßige Auszahlung zum Produktkonto „Sanierung Löhrerhof“ von 13.500 € zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Das verwundert wiederum, weil bereitzustellende Ermächtigungen, die einen Betrag von 20.000 € nicht überschreiten, überhaupt keinen Beschluss erfordern“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Stephan Renner

Die SPD-Fraktion hat jetzt den Landrat angeschrieben und ihn gebeten, als Aufsichtsbehörde sich dieses Vorgangs anzunehmen und im Rahmen dieser Prüfung auch zu klären, ob hier nicht gegen die vom Rat der Stadt Hürth erlassenen Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Rates unter Ziffer 5c verstoßen worden ist. „Da wir von der Verwaltung keine Antworten bekommen, müssen wir uns die Antworten von der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen“ so Renner.

Da sich die Sanierung des Löhrerhofes verzögert hat, ist mit einer Nutzung durch den Naturpark erst in den nächsten Wochen zu rechnen.

 

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